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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GMS Mühlacker ist bemüht, ihre Homepage in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gms-muehlacker.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung noch nicht barrierefrei:

  • Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist noch nicht ausreichend.
  • Zu einigen Bildelemente existieren noch keine alternativen Textattribute.
  • Formularelemente sind noch nicht mit Labels verknüpft.
  • Einzelne Broschüren, PDF-Formulare und weitere herunterladbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

Wir arbeiten daran, die genannten Barrieren abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.04.2021 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte auf der Grundlage eines Selbstbewertungstests.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen möchten und Informationen über Inhalte erhalten wollen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen sind, schreiben Sie eine E-Mail an unser Sekretariat.
sekretariat@gms-muehlacker.de

Sie können uns auch unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
GMS Mühlacker
Schillerstr. 3
75417 Mühlacker
Telefon: 07041/876630

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die GMS Mühlacker wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die GMS Mühlacker nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Gemeinschaftsschule Mühlacker · Schillerschule  -  Schillerstr. 3  -  75417 Mühlacker
Tel.: 07041/876630  -  Fax: 07041/876650  -  E-Mail